Beitragsordnung

A) Aufnahmegebühr

Die Aufnahmegebühr beträgt einmalig 12,00 €  inkl. 19 % MwSt. Bei zusammenveranlagten Ehegatten wird für die Aufnahme des Ehegatten keine Aufnahmegebühr erhoben.

B) Jahresbeitrag

Die Jahresbeiträge der Mitglieder staffeln sich gemäß nachstehender Tabelle, wobei sich die Bemessungsgrundlage zusammensetzt aus:

a) dem/den auf der/den Lohnsteuerkarte(n) des betreffenden Jahres eingetragenen Bruttoarbeitslohn/ -löhnen

b) dem jährlichen Gesamtbetrag der Renten, Versorgungsbezüge, Lohnersatzleistungen, Unterhaltsleistungen

c) den Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung

d) den Einnahmen aus Kapitalvermögen

Bei zusammenveranlagten Ehegatten werden die unter a) bis d) genannten Einnahmen zusammengerechnet.

Beitragsklasse

Bemessungsgrundlage in €

Mitgliedsbeitrag in €  inkl . 19 % MwSt.

1

bis 8.000,00

45,00

2

8.001 bis 16.000

67,00

3

16.001 bis 25.000

84,00

4

25.001 bis 37.000

108,00

5

37.001 bis 50.000

142,00

6

50.001 bis 75.000

181,00

7

75.001 bis 100.000

232,00

8

100.001 bis 125.000

294,00

9

ab 125.001

359,00

C) Beitragserhebung

Die Aufnahmegebühr sowie die Jahresbeiträge werden vom Verein gemäß § 7 II der Satzung per Lastschriftverfahren eingezogen.

Der Vorstand